AGB
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs genannt) fassen den Vertragsinhalt zusammen, auf dessen Grundlage die Firma „Kastélyszálló – Szidónia Röjtökmuzsaj Kft. als Betreiber des Schlosshotels Szidónia (9451, Röjtökmuzsaj, Röjtöki út 37) (Sitz: 9451, Röjtökmuzsaj, Röjtöki út 37.), nachfolgend Dienstleister genannt) einen Beherbergungsvertrag mit seinen Gästen abschließt.
1.2. Besondere Bedingungen sind nicht Bestandteil von den AGBs, schließen jedoch den Abschluss gesonderter Vereinbarungen mit Reisebüros, Veranstaltern, gelegentlich mit abweichenden Bedingungen für das jeweilige Unternehmen nicht aus.
2. Die Vertragsparteien
2.1.Die vom Dienstleister erbrachten Leistungen werden vom Gast in Anspruch genommen. Wenn der Gast die Dienstleistungen direkt beim Dienstleister bestellt, ist der Gast der Vertragspartner. Der Dienstleister und der Gast sind zusammen, wenn die Bedingungen erfüllt sind, Vertragsparteien (nachfolgend als Parteien bezeichnet).
2.2. Wenn ein Dritter (im Folgenden als Vermittler bezeichnet) den Auftrag für Dienstleistungen im Namen des Gastes an den Dienstleister erteilt, werden die Bedingungen für die Zusammenarbeit in der Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu untersuchen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.
3. Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Dienstes
3.1. In jedem Fall hat der Dienstleister ein schriftliches Angebot auf mündliche oder schriftliche Anfrage des Gastes zu unterbreiten - die in Form von elektronischer Post erfolgt.
3.2. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Reservierung durch den Dienstleister zustande und gilt als schriftlich abgeschlossener Vertrag. Der Abschluss der Reservierung im System des Dienstleisters erfolgt erst nach Bereitstellung der Kartengarantie oder einer Vorauszahlung durch den Gast. Der Dienstleister ist berechtigt, die Bank oder Kreditkarte des Gastes mit dem Betrag des Aufenthalts zu belasten.
3.3. Mündliche Reservierung, Vereinbarung, Änderung oder mündliche Bestätigung durch den Dienstleister ist kein Vertrag.
3.4. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des Beherbergungsdienstes ist befristet.
3.5. Verlässt der Gast das Zimmer dauerhaft vor Ablauf der angegebenen Frist, so hat der Dienstleister Anspruch auf den vollen Wert der im Vertrag genannten Leistung. Der Dienstleister ist berechtigt, das freigewordene Zimmer vor dem Ablauf des Ablaufdatums wieder zu verkaufen.
3.6. Für die Verlängerung der Nutzung des Beherbergungsdienstes durch den Gast ist die vorherige Zustimmung des Dienstleisters erforderlich. In diesem Fall kann der Dienstleister die Erstattung der bereits erbrachten Leistung in Rechnung stellen.
3.7. Die Inanspruchnahme des Beherbergungsdienstes setzt voraus, dass die Identität des Kunden vor Bezug des Zimmers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen überprüft wird. Niemand kann unangemeldet im Hotel wohnen.
3.8. Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen (E-Mail) Zustimmung der Parteien. Wenn die Änderung eine Verpflichtung beinhaltet, einen Vorschuss zu zahlen, wird die Änderung mit Eingang des Vorschusses abgeschlossen.
4. Check-in und Check-out
4.1. Der Gast ist berechtigt, die angemieteten Räumlichkeiten am vereinbarten Tag ab 14.00 Uhr zu beziehen.
4.2. Erscheint der Gast am vereinbarten Tag nicht vor 18.00 Uhr, hat der Dienstleister das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, es ist ein späterer Anreisetag vorgesehen.
4.3. Wenn der Gast im Voraus bezahlt hat, werden die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr des folgenden Tages reserviert.
Im Fall von No-Show (Nichterscheinen):
Als Nichterscheinen gilt, wenn der Gast am angegebenen Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht im Hotel ankommt. Ist die Höhe der Entschädigung bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen nicht festgelegt, beträgt die allgemein anerkannte Entschädigung in diesen Fällen mindestens den Preis für ein Zimmer ohne Frühstück und höchstens den Preis für drei Nächte für ein Zimmer (pro Zimmer).
4.4. Der Gast muss das Zimmer bis 11.00 Uhr des Abreisetags verlassen.
4.5. Abhängig von der Belegung des Hotels sind eine frühe Anreise und eine späte Abreise gegen eine Gebühr möglich. Wenn Sie von diesen Service Gebrauch machen möchten, informieren Sie bitte unsere Rezeption am Tag vor Ihrer Ankunft.
5. Die Verlängerung des Aufenthaltes
5.1. Die Verlängerung des Aufenthaltes seitens des Gastes bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters.
5.2. Falls der Gast sein Zimmer am Abreisetag nicht bis 11.30 Uhr räumt und der Dienstleister der Verlängerung nicht zuvor zugestimmt hat, ist der Dienstleister berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
6. Preise
6.1. Die aktuellen Listenpreise des Hotels werden an der Informationstafel an der Hotelrezeption angezeigt. Preislisten für andere Dienstleistungen finden Sie in der jeweiligen Hotelabteilung.
6.2. Der Dienstanbieter kann seine angekündigten Preise ohne vorherige Ankündigung ändern (z. B. aufgrund von Paketpreisen oder anderen Rabatten). Wenn der Gast die Unterkunft gebucht hat und der Dienstleister dies schriftlich bestätigt hat, kann der Dienstleister diesen Preis nicht mehr ändern. Die aktuellen Preise des Dienstleisters finden Sie auf der Webseite des Hotels (www.szidonia.hu).
6.3. Der Gast kann jederzeit über den Preis der Leistungen informiert werden, bevor er die Leistung an der Hotelrezeption in Anspruch nimmt.
6.4. Bei der Übermittlung der Preise legt der Dienstleister den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Steuersatz der Preise (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) fest. Die veröffentlichten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sie enthalten jedoch nicht die Kurtaxe, die vor Ort zu entrichten ist. Der Dienstleister wird nach vorheriger Ankündigung zusätzliche Gebühren aufgrund der Änderung des geltenden Steuergesetzes (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) an den Vertragspartner weiterleiten.
7. Angebote, Rabatte
7.1. Aktuelle Angebote und Rabatte werden auf der Hotelwebseite bekannt gegeben. Die angebotenen Rabatte gelten immer für individuelle Zimmerbuchungen.
7.2. Die angebotenen Rabatte können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
7.3. Der Dienstleister legt die Bedingungen für spezielle Vertragsprodukte, Gruppenbuchungen oder Veranstaltungen fest, die im Einzelvertrag festgelegt sind.
8. Ermäßigungen für Kinder
8.1. Für Kinder - im Zimmer der Eltern - gewähren wir folgende Unterkunfts- und Verpflegungsrabatte:
- Von 0 bis 4 Jahren 100%
- Von 4 bis 12 Jahren 50% Rabatt auf Zustellbett
- Ab 12 Jahren es wird eine Zustellbettgebühr erhoben
8.2. Zustellbetten sind nur in bestimmten Zimmertypen verfügbar.
8.3. Ein Zustellbett muss bei der Buchung im Voraus beim Dienstleister angefordert werden.
9. Stornierungsbedingungen
9.1. Wenn das Hotel keine anderen Bedingungen im Hotelangebot festlegt, lauten die Stornierungs- und Änderungsbedingungen wie folgt:
- Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem bestätigten Ankunftsdatum beträgt die Stornogebühr 80% des Buchungsbetrags (dies kann sich für saisonale Pakete und Gruppen ändern, was in der individuellen Bestätigung vermerkt wird).
Ist der Vertragspartner eine juristische Person (einschließlich Wirtschaftsverbände, Sozialorganisationen, Kirchen, Gemeinden, Gemeindestellen, öffentliche Einrichtungen und deren Institutionen usw.), hat der Vertragspartner / Kunde dem Dienstleister auch die im Falle einer Kündigung fällige Vertragsstrafe zu zahlen, falls die Unterkunftskosten sonst direkt vom Gast selbst getragen wären.
Die sogenannten nicht erstattungsfähigen Raten sind nicht erstattungsfähig
der nicht erstattungsfähige Preis kann nur mit Kreditkartendaten gebucht werden
Nach der Reservierung belastet die Unterkunft die Karte, eine Änderung ist nicht möglich
die Reservierung kann weder storniert noch geändert werden
Bei Nichterscheinen ist das Hotel nicht zur Rückerstattung verpflichtet
Bei einem Problem mit der Karte oder den Kartendaten sendet die Unterkunft eine Benachrichtigung, in der die Kartendaten erneut angefordert werden. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, hält die Unterkunft die Reservierung nicht und wird ungültig
9.2. Hat sich der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen durch Vorauszahlung gesichert und kommt er nicht am Anreisetag an (keine schriftliche Kündigung empfangen), so wendet der Dienstleister den vollen Betrag der im Vertrag angegebenen Anzahlung als Vertragsstrafe an. In diesem Fall wird die Unterkunft für den Vertragspartner bis 12:00 Uhr des auf den Tag der Ankunft folgenden Tages reserviert, wonach die Dienstverpflichtung des Dienstleisters beendet wird.
9.3. Hat der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen nicht mit Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder anderen, im Vertrag vorgesehenen Mitteln abgesichert, endet die Leistungspflicht des Dienstleister nach 18:00 Uhr Ortszeit am Anreisetag.
10. Zahlungsart, Garantie
10.1. Der Wert der bestellten Dienstleistungen kann vor Ort in bar bezahlt werden (in HUF oder EURO, dessen Wechselkurs der tägliche Durchschnittskurs der Ungarischen Nationalbank ist), per Kreditkarte oder Überweisung, bzw. Zahlung über die vom Dienstleister angegebene Website.
10.2. Bei einer Überweisung ist der Kunde - sofern mit dem Dienstleister nichts anderes vereinbart ist - verpflichtet, den Wert der bestellten Leistungen vor dem vereinbarten Anreisetag auf das Hotelkonto zu überweisen, so dass der Betrag bis zum Anreisetag auf dem Konto des Hotels gutgeschrieben wird oder die Überweisung durch das Finanzinstitut des Kunden durch eine unwiderrufliche Erklärung der Bank erfolgt, aus der hervorgeht, dass die Überweisung erfolgt ist.
10.3. Die Garantie einer individuellen Buchung ist durch die Angabe von Kreditkartendaten oder eine Vorauszahlung möglich. Andere Zahlungsmethoden vor Ort: OTP Széchenyi Erholungskarte, Gutscheine ausgestellt von Hotel und / oder Vertragspartnern.
11. Verweigerung der Vertragserfüllung, Beendigung der Leistungspflicht
11.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über Beherbergungsleistungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und somit die Erbringung von Leistungen zu verweigern, wenn:
- der Gast das Zimmer oder die Einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt;
- der Gast verhält sich gegenüber der Sichert und Ordnung, bzw. gegenüber den Angestellten des Hotels rau und tadelnswert, steht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, ist bedrohlich, anstößig oder inakzeptabel oder außerhalb eines Raucherbereichs raucht.
- der Gast an einer Infektionskrankheit leidet;
- die Vertragspartei ihre im Vertrag festgelegte Vorauszahlungsverpflichtung zum festgelegten Zeitpunkt nicht erfüllt;
12. Unterbringungsgarantie
12.1. Kann das Hotel des Dienstleisters die im Vertrag genannten Leistungen aufgrund seines eigenen Verschuldens nicht erbringen (z. B. Überlastung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.), hat der Dienstleister unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.
12.2. Der Dienstleister ist verpflichtet, die im Vertrag genannten Leistungen zu dem darin bestätigten Preis für den darin angegebenen Zeitraum oder bis zur Beseitigung des Hindernisses in einer anderen Unterkunft einer ähnlichen Kategorie oder auf ähnlichem Niveau zu erbringen / anzubieten. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung einer Ersatzunterkunft trägt der Dienstleister.
12.3. Kommt der Dienstleister diesen Verpflichtungen in vollem Umfang nach oder nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft an, so hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Folgeschäden.
13. Die Rechte des Gastes
13.1. Mit Abschluss des Beherbergungsdienstleistungsvertrags hat der Gast Anspruch auf die normale Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten sowie auf die normale Nutzung der den Gästen zur Verfügung gestellten Einrichtungen zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Unterkunft ohne besondere Bedingungen sowie auf den üblichen Service während der veröffentlichten Öffnungszeiten.
13.2. Der Gast kann während des Aufenthalts eine Beschwerde über die Erbringung der vom Dienstleister erbrachten Leistungen einreichen. Der Dienstleister verpflichtet sich, eine ihm in diesem Zeitraum übermittelte (oder darin aufgezeichnete) Beschwerde schriftlich zu bearbeiten.
14. Die Pflichten des Gastes
14.1. Zahlung des vereinbarten Entgelts: fällig innerhalb der in der Bestätigung angegebenen Frist oder bei Beendigung des Beherbergungsvertrags.
14.2. Für den Fall, dass Gäste Speisen oder Getränke in das Hotel bringen und in öffentlichen Bereichen konsumieren, ist der Dienstleister berechtigt, eine angemessene Entschädigung dafür zu verlangen (so genanntes „Geld für eingebrachte Getränke“). Die Hotelgäste dürfen keine Speisen / Getränke aus den Catering-Einheiten des Hotels austragen.
14.3. Vor der Installation von Elektrogeräten, die von Gästen mitgebracht wurden, und die nicht den üblichen Reisebedürfnissen entsprechen, muss die Zustimmung des Dienstleisters eingeholt werden.
14.4. Die Autos der Hotelgäste können kostenlos auf unserem unbewachten und unbewachten Parkplatz parken.
14.5. Der Parkplatz muss gemäß den Verkehrsregeln benutzt werden. Die zulässige Geschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt 20 km/h.
14.6. Müll sollte im Bereich des Komplexes oder in den Abfalleimern in den Zimmern entsorgt werden. Es ist verboten, Möbel aus den Zimmern, bzw. dem Gebäude auszutragen oder umzusetzen.
14.7. Geräte und Ausrüstungen in dem komplexen Bereich dürfen nur auf eigenes Risiko verwendet werden, sofern die Anweisungen in den Gebrauchsanweisungen eingehalten werden.
14.8. Gemäß der Umsetzung des Gesetzes XLII von 1999 zum Schutz der Nichtraucher ist das Hotel ab dem 1. Januar 2012 ein Nichtraucherhotel. Infolgedessen ist das Rauchen in den geschlossenen Räumen des Hotels (einschließlich der Gästezimmer), in den Gemeinschaftsbereichen und im gesamten offenen Bereich des Hotels (einschließlich der Terrassen, Balkone, Parkplätze usw.) verboten. Schilder, die zur Einhaltung der Verpflichtung zur Einhaltung des genannten Gesetzes auffordern, wurden vom Hotel in den gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen angebracht. Die Hotelangestellten sind berechtigt, die Gäste sowie alle anderen im Hotel befindlichen Personen zu warnen, die Gesetze einzuhalten und rechtswidriges Verhalten zu unterbinden. Gäste und Personen, die im Hotel übernachten, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und alle ggf. Aufforderungen erfüllen. Wird der Betreiber des Hotels aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens eines Gastes oder einer anderen Person im Hotel von der zuständigen Behörde nach dem vorgenannten Gesetz mit einer Geldbuße belegt, behält sich der Betreiber das Recht vor, die Geldbuße an die Person zu übertragen, die die fragliche Zuwiderhandlung begangen hat, oder sie zur deren Bezahlung aufzufordern.
Beim Rauchen im Zimmer ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von HUF 40.000 in Rechnung zu stellen.
14.9. Im Brandfall benachrichtigen Sie bitte umgehend die Rezeption. Im Falle eines Brands oder eines anderen Alarms müssen die Gäste die Zimmer oder die öffentlichen Bereiche des Hotels so schnell wie möglich gemäß den dort gegebenen Informationen verlassen. Im Brandfall ist die Benutzung von Aufzügen verboten. Der Gast haftet für Schäden und Schäden, die nachweislich auf ein Verschulden des Gastes und/oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
14.10. Gäste, die Zimmer und Hoteleinrichtungen gemeinsam nutzen, haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden.
14.11. Für die von den Gästen mitgebrachten Feuerwerke und andere lizenzierte Aktivitäten bedarf man der schriftlichen Zustimmung des Hotels sowie die Einholung der behördlichen Genehmigungen durch die Hotelgäste.
14.12. Der Gast stellt sicher, dass das unter seiner Verantwortung stehende Kind unter 14 Jahren nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters anwesend ist.
14.13. Der Gast muss den Schaden sofort im Hotel melden und dem Hotel alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die Umstände des Vorfalls zu klären, oder möglicherweise zur Erstellung des Polizeiberichts / zum Polizeiverfahren notwendig ist.
14.14. Der Gast erkennt ausdrücklich an, dass das Hotel aus Sicherheitsgründen in den öffentlichen Bereichen des Hotels (mit Ausnahme der Umkleidekabinen, Toiletten, aber einschließlich des Parkplatzes und der direkt mit dem Hotel verbundenen Außenbereiche) ein Videoüberwachungssystem betreibt, dessen Aufzeichnungen aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelöscht werden.
14.15. Der Gast (einschließlich der im Hotel ankommenden Gäste und der mitreisenden Personen) hat das Hotelgebäude und seine unmittelbare Umgebung ohne unnötige Störung durch andere Gäste oder Besucher zu nutzen. Lautsprecher sind nach 22:00 Uhr nicht erlaubt, einschließlich störendes Fernsehen in den Innenräumen der Zimmer, Musikhören und laute Musik in der Lobby.
14.16. Bei der Abreise muss der Gast die Zimmerkarten an der Rezeption vorlegen. Bei Nichtbeachtung, Verlust oder Zerstörung der Karte ist der Dienstleister berechtigt, eine Gebühr für die Karte zu erheben, die der Gast bei der Abreise zu zahlen hat. Die Zimmerkarten können vom Gast bis 12:00 Uhr am Abreisetag für den Zugang zum Zimmer verwendet werden. Ihre Zimmerkarte verfällt nach diesem Datum, es sei denn, der Gast hat mit dem Dienstleister eine Verlängerung seines Aufenthalts vereinbart.
15. Tiere
15.1. Der Dienstleister kann nach vorheriger Absprache gegen Aufpreis zur Mitnahme kleiner Haustiere beitragen oder sich die Nutzung bestimmter Zimmertypen vorbehalten.
In dem zum Dienstleister gehörenden Bereich - einschließlich des Parks, des Parkplatzes - können freie und streuende Tiere nur auf eigene Gefahr des Gastes kontaktiert werden, und der Dienstleister haftet nicht für etwaiges Stechen oder Beißen.
16. Die Rechte des Dienstleisters
16.1. Kommt der Gast der Zahlungspflicht für die in Rechnung gestellten oder vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht nach, steht dem Dienstleister ein Pfandrecht für das in das Hotel eingebrachte persönliche Gegenstände des Gastes zu.
16.2. Im Bereich des Komplexes ist ein ständiger Empfangsdienst befugt, die Ein- und Ausfahrt der Gäste zu überprüfen, ihre Identität festzustellen und, falls dies gerechtfertigt ist, die Fahrzeuge bei der Ausfahrt zu überprüfen.
16.3. Bei Bedarf ist der Empfangsdienst berechtigt, den Verkehr in dem komplexen Bereich zu regeln.
16.4. Kommt der Gast der Zahlungspflicht für die in Rechnung gestellten oder vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht nach, hat der Dienstleister gemäß dem Ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch das Pfandrecht für das in das Hotel mitgenommene persönliche Gegenstände des Gastes zu. Auf dieses Grundpfandrecht ist die Grundpfandrecht-Regel des Vermieters anzuwenden. Der Dienstleister kann, solange sein Pfandrecht besteht, die Entfernung des verpfändeten Vermögens verhindern. Ist das als Pfand genutzte Eigentum ein Fahrzeug im Besitz des Gastes, so bezieht sich dessen Zurückbehaltung als Pfandgegenstand nur auf diesen Gegenstand und schränkt in keiner Weise die persönliche Bewegungsfreiheit des Gastes oder der mitreisenden Personen ein. Die Gäste können das Hotel ohne weitere Einschränkungen verlassen.
17. Die Pflichten des Dienstleisters
17.1. Die auf Grund des Vertrags bestellte Beherbergungs- und sonstige Leistungen gelten als Erfüllung der geltenden Vorschriften und Leistungsnormen.
17.2. Untersuchung der schriftlichen Beschwerde des Gastes und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Problems, bzw. deren schriftliche Festhaltung.
17.3. Um die Ruhe unserer Gäste zu sichern, ist es im Hotelbereich und auf den Terrassen nach 22:00 Uhr verboten, laut zu sein, einschließlich lautes Verfolgen von Fernsehen, Musikhören, sowie zu lauter Musik in der Lobby, wofür das Hotelpersonal verantwortlich ist.
18. Krankheit oder Tod des Gastes
18.1 Wenn der Gast während des Zeitraums der Inanspruchnahme des Beherbergungsdienstes krank wird und nicht in der Lage ist, in eigenem Namen zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.
18.2. Bei Krankheit / Tod des Gastes fordert der Dienstleister vom Angehörigen, Erben oder vom Rechnungszahler des Patienten / Verstorbenen eine Kostenerstattung an; bezüglich der etwaigen medizinischen und verfahrenstechnischen Kosten, die im Zusammenhang mit vor dem Tod erbrachten Dienstleistungen und Schäden an Geräten oder Ausrüstungen im Zusammenhang mit Krankheit / Tod anfallen.
19. Die Haftung des Dienstleisters für Schäden
19.1. Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast durch den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung von Sachen des Gastes entstehen, wenn der Gast sie an einem vom Dienstleister bestimmten oder üblicherweise ihm oder seinem Zimmer zugewiesenen Ort abgestellt oder die der Dienstleister einem Angestellten zur Verfügung gestellt hat, den er als für die Aufbewahrung von diesen Sachen berechtigten Person gehalten hat.
19.2. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die aufgrund eines unvermeidlichen Grundes außerhalb der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters oder durch den Gast selbst verursacht wurden.
19.3. Der Dienstanbieter kann Orte im Bereich des Komplexes festlegen, die der Gast nicht betreten kann. Der Dienstleister haftet nicht für etwaige Schäden oder Verletzungen, die einem solchen Gast an diesen Orten entstanden sind.
19.4. Der Dienstleister haftet für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld nur dann, wenn diese zum Zwecke der Aufbewahrung eigens übernommen wurden oder der Schaden aus einem nach den allgemeinen Regeln haftbaren Grund entstanden ist. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Gast. 20.5. Darüber hinaus haftet der Dienstleister nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung entstehen.
19.5. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, wenn die Nutzung dieser Einrichtungen während der von der hoteleigenen Wellnessabteilung oder ihren Sporteinrichtungen zur Einhaltung der Notfall- oder Gesundheitsvorschriften angeordneten Wartungsdauer eingeschränkt oder nicht gestattet ist.
19.6. Die Benutzung des hoteleigenen Wellnessbereichs erfolgt auf eigene Gefahr,
es besteht eine erhöhte Rutschgefahr in den wassernahen Bereichen, und das Hotel haftet nicht für daraus resultierende Unfälle.
19.7. Der Gast muss den Schaden sofort im Hotel melden und dem Hotel alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die Umstände des Vorfalls zu klären, oder möglicherweise zur Erstellung des Polizeiberichts / zum Polizeiverfahren notwendig ist.
20. Geheimhaltung
20.1. Der Dienstleister ist verpflichtet, bei der Erfüllung seiner vertragsgemäßen Verpflichtungen die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und zur Offenlegung von Daten von öffentlichem Interesse einzuhalten.
21. Höhere Gewalt
21.1. Die Ursache oder der Umstand (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, Unwetter, Stromausfall, Streik), auf die die Partei keinen Einfluss hat (höhere Gewalt), wird von jeder Partei von Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag befreien. bis eine solche Ursache oder ein solcher Umstand vorliegt.
22. Erfüllungsort und anwendbares Recht für das Rechtsverhältnis der Parteien, zuständiges Gericht
22.1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich das beherbergende Hotel befindet.
22.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag in Bezug auf den Dienstleister, wird das zuständige Gericht sachlich und örtlich benannt.
22.3. In der Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Gast sind der Gerichtsstand Ungarns und die Bestimmungen der ungarischen Rechtsvorschriften maßgebend.
23. Die Daten der Besucher unserer Website
23.1. Der Dienstleister speichert beim Besuch der von ihm betriebenen Website weder die IP-Adresse des Nutzers noch andere personenbezogene Daten. Wenn Sie eine Website besuchen, können Sie frei und ohne Namen suchen. Der Dienstleister nutzt den anonymen Internetbesuch ausschließlich zu statistischen Zwecken, um seinen Internetauftritt zu optimieren, die Sicherheit des Systems zu erhöhen und die erfassten Daten enthalten keine personenbezogenen Daten.
23.2. Der Dienstleister behandelt alle Daten und Fakten, die die Benutzer betreffen, vertraulich und verwendet sie ausschließlich zum Zwecke der Erstellung eigener Recherchen und Statistiken.
23.3. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für die zuvor gelöschten, aber mit Hilfe von Internet-Suchmaschinen archivierten Seiten. Die Entfernung dieser sollte vom Suchmaschinenbetreiber sichergestellt werden.
24. Newsletter
24.1. Der Dienstleister stellt Abonnenten, die mehrmals im Monat Newsletter, Informationen und Angebote abonnieren, Online-Newsletter und elektronische Direktmarketing-Mitteilungen (nachstehend nur: "Newsletter") zur Verfügung.
25. Datenschutzerklärung
25.1. Der Dienstleister legt im Rahmen seiner Tätigkeit großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. In jedem Fall werden von ihm die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften behandelt, ihre Sicherheit gewährleistet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen und die Verfahrensregeln festgelegt, die zur Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich sind.
Der Dienstleister verwendet im Rahmen seiner Tätigkeit die Daten des Dienstleisters ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Abrechnung und eigene Werbezwecke im Sinne des Datenschutzgesetzes.
Mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrags erklären Sie sich einverstanden, die vorstehenden Bedingungen und Regeln gelesen und verstanden zu haben und diesen zuzustimmen. Die AHVB können zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden, was vom Dienstleister auf der Website des Hotels angegeben wird, und stellt eine gültige und wirksame AHVB an der Hotelrezeption zur Verfügung.
Gültig ab 15. Juli 2021